In der Sitzung des Gemeindeentwicklungs- und Umweltausschusses (GUA) vom 14. August 2024 ging es unter anderem um die Ausweisung einer Wohnbaufläche auf einer bisher großteils landwirtschaftlich genutzten Fläche in Maibusch, Hude (Bebauungsplan Nr. 103).
Im Ausschuß habe ich deutlich Kritik geäußert, daß neben der Geruchsimmissionen das Problem noch deutlich stärkerer Lärmimmission aus meiner Sicht große Teile der Fläche objektiv betrachtet nicht qualifiziert für Wohnungsbau. Als Ratsmitglied kann ich nicht verantwortet, Bauland dort auszuweisen, wo ich selbst nicht wohnen wollen würde wegen der Rahmenbedingungen.
Hinzu kommt aus meiner Sicht ein Problem mit Oberflächenwasser. Hier sehe ich im noch zu planenden Bebauungsplan einen hohen Flächenbedarf für eine Regenrückhaltemulde.
Eine allgemeine Kritik zur Baulandentwicklung in Hude: Einerseits wurde in der Vergangenheit wiederholt geäußert, man wolle Nachverdichtung im Ort, um Flächenversiegelung außerhalb einzuschränken. Andererseits erleben wir auf zahlreichen bisher landwirtschaft genutzten Flächen eine Baulandausweisung. Und das auch noch in Zeiten exorbitant hoher Preise und hoher Zinsen, so daß es für die allermeisten nicht bezahlbar sein wird, was dort entsteht.
Wenn aus Weideland Bauland wird, es das sehr lukrativ für den Grundstückseigentümer. Und die Fläche bestmöglich zur Bebauung zu nutzen, das ist aus Sicht des Investors ebenfalls nachvollziehbar.
Ich halte es mit Blick auf die Lärmimmissionen jedoch für selbstverständlich, daß Wohnbebauung nicht die ganze Fläche einnehmen kann, allein schon aufgrund des Lärms, sondern zur Straße hin mehr Abstand einhält und der DIN-Vorgabe für Allgemeine Wohngebiete folgt.
Zitat aus den Planungsunterlagen: „Am nordwestlichen Rand des Plangebietes werden bei dieser prognostizierten Verkehrsbelastung Werte bis zu ca. 67 dB(A) tags und ca. 57 dB(A) nachts erreicht.
D. h. es liegen auf rund 2/3 des Plangebietes Lärmbelastungen vor, die über den Orientierungswerten liegen.“ Und weiter: „Ein solcher Kompromiss kann für das Gebiet des Bebauungsplanes nur darin bestehen, den Bewohnern ein vertretbares Maß an Immissionsbelastungen oberhalb der Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete zuzumuten, ohne jedoch zu unvertretbaren oder gar gesundheitsgefährdenden Lärmeinwirkungen zu kommen.“
Das Überschreiten der DIN-Werte erachte ich als rechtlich kritisch.
Es ist m.E. nicht Gedanke des Gesetzgebers, ein Allgemeines Wohngebiet zu planen und dabei die Immissionswerte zu rechtfertigen mit denen eines Mischgebietes wie in der weiteren Begründung formuliert. Ja, man kann Ausnahmen machen, doch hier wirkt es sehr herbeikonstruiert; wir reden hier immerhin über rund 2/3 der Fläche, nicht über einen Randstreifen.
Hier haben wir eine Verlängerung der Parkstraße, unserer Hauptstraße, ein erhöhtes Aufkommen an Landmaschinen und gerade beim Ortsausgang geben einige noch mal gern Gas, was zu erhöhten Lärmbelästigungen führt.
Vereinfacht formuliert mein Verständnis zum politischen Umgang mit dem Geruchsgutachten: Wenn es weniger als X Stunden am Tag zu einer Belästigung durch Gestank kommt, kann die Politik in ihrer Abwägung zu dem Schluß kommen, daß Wohnen dort zumutbar ist.
Aber ich will es mal so formulieren: Würde ich dort wohnen, würde ich wollen, daß es möglichst nie stinkt. Insbesondere wenn ich mir vorstelle, daß es womöglich vor allem für Senior*innen noch bezahlbar ist (wenn sie ein Haus haben, das sie vorher verkaufen können), dort zu wohnen, Menschen, die sich den ganzen Tag dort aufhalten werden, ist das für mich ein Problem, selbst wenn es nur eine Stunde am Tag müffeln sollte.
Aus den Planungsunterlagen zum Immissionsschutz: „In der Begründung findet die Abwägung über den Belang Gesundheit des Menschen in der Planung statt, die auf den Ergebnissen der Umweltprüfung basieren. Der Umweltbericht wird zur Entwurfsfassung vorgelegt. Die zum Vorentwurf vorliegenden Informationen werden hier wiedergegeben.“
Die Abwägung ist im Umweltbericht bereits erfolgt, so die eindeutige Aussage. Der politische Ermessensspielraum wird hier nicht wirklich aufgezeigt. Und mit Blick auf die Bedenken zu Geruchsimmissionen seitens der Landwirtschaftskammer, die man im Textteil des Flächennutzungsplanes nachlesen kann, sollte die Politik hier Umsicht walten lassen; auch mit Blick auf zukünftige Entwicklungen der Stallanlagen oder Kläranlage.
Verweisen möchte ich auf denkbare Aspekte, was die zukünftige Nutzung angeht:
1. Die Erweiterung der Kläranlage, nicht zuletzt um eine 4. Stufe, um Klarwasser soweit aufbereiten zu können, daß dieses in Zeiten zunehmender Trockenperioden auch direkt wieder genutzt werden kann, z.B. in der Landwirtschaft oder zur Versickerung.
2. Die Erweiterung der Kläranlage mit Blick auf all die derzeit in Planung befindlichen Bau- und Gewerbegebiete und zu erwartenden Mehrbedarf, wenn die Kanalisation zukünftig auf 10- oder 30-Jahres-Ereignisse ausgelegt würde bzw. um zunehmende Bedarfsspitzen aufzufangen (bei Starkregenereignissen kam kürzlich erst das Abwasser aus der Kanalisation hoch auf der Parkstraße).
3. Die Erweiterung von Stallanlagen und damit einhergehende Veränderungen bei den Immissionen. Zumal es sich um Putenställe handelt, für die es m.E. keine adäquaten Filteranlagen gibt.
Ich habe Grund zu der Annahme, daß nach kritischer Abwägung die Fläche zu >20% nicht bebaubar wäre durch Wohnbebauung allein wegen der Geruchsimmissionen.
Bei der TA-Luft spielen meines Wissens relativierende Faktoren hinein, also wie oft wird die Kläranlage entleert und wie oft kommt es zu Geruchsentwicklung bei den Putenställen, vielleicht sogar wie lange hält sich jemand täglich im potentiellen Wohngebäude auf … doch eben diese Zahlen unterliegen einer genaueren fachlichen und politischen Abwägung sowie der Berücksichtigung möglicher zukünftiger Planungen.
Laut Flächennutzungsplan ist Oberflächenwasser nach Möglichkeit vor Ort zu versickern. Das kann hier gerade bei immer häufiger auftretenden Starkregenereignissen nicht umgesetzt werden, so auch in der Begründung nachzulesen (vgl. Flächennutzungsplan B.8.2.2).
Die Dimensionierung der Mulden zum Regenrückhalt kann erst erfolgen nach hydraulischem Gutachten zur Maibuscher Bäke und steht unter dem Vorbehalt, ob hier 5-Jahres-, 10-Jahres- oder 30-Jahres-Ereignisse angesetzt werden müssen.
In der Begründung wurde geäußert, daß das Grundwasser im Plangebiet bei 0,3 bis 1,2 Metern Tiefe stehen würde. Vereinfacht zusammengefaßt: Ein klassisches Regenrückhaltebecken ist ausgeschlossen, denn dieses würde sich vor allem mit Grundwasser füllen und könnte die Funktion des Regenrückhaltes nicht gewährleisten. Denn das Grundwasser steht dort knapp unter der Oberfläche.
Es ist verständlich, daß der dadurch bedingte Verlust an potentieller Baulandfläche wirtschaftliche Einschränkungen mit sich bringt. Doch die finale Dimensionierung dieser Mulden läßt sich erst festlegen, wenn ein hydraulisches Gutachten zur Maibuscher Bäke und eine fachgerechte Einschätzung zum zukünftigen Regenaufkommen getroffen wurde; derzeit ist ein Starkregenkataster vom OOWV in Arbeit, liegt jedoch noch nicht öffentlich vor, so daß eine Abwägung nicht möglich scheint ohne vorliegendes fachgerechtes Gutachten.
Die bisherige Planung, gerade auch das im Flächennutzungsplan eingezeichnete Regenrückhaltebecken (RRB) sind meines Erachtens deutlich unterdimensioniert und am falschen Platz. Zu betrachten ist dabei nämlich auch das Gefälle vor Ort und die damit einhergehende spätere Funktionalität in der Fläche im Zusammenspiel z.B. mit der Bäke.
Der bisherigen Planung kann nach meiner Einschätzung derzeit nicht entnommen werden, welche Jahresereignisse angesetzt wurden. Es muß aber unterstellt werden, daß mindestens 10-Jahres-Ereignisse wie im Neubaugebiet Amalienstraße anzusetzen sind.
Auffällig ist, daß auch der Abfluß m.W. hier mit einem Maximalwert angesetzt wurde (2 Liter/Sekunde). Ein geringerer Abfluß hätte nämlich zur Folge, daß die Berechnung zu noch einer größeren Rückhaltefläche führen dürfte.
Beim Oberflächenwasser kann man nicht gegen das Gefälle arbeiten. Da ein Becken wegen des hohen Grundwasserspiegels meines Erachtens nicht infrage kommt, braucht es eine Mulde/Retentionsfläche. Der tiefste Punkt liegt mittig in der Fläche. Dort könnte man eine kleine Parkanlage mit Baumbestand und Sitzgelegenheiten planen. Gegebenenfalls zur Straße hin noch ein paar begrünte Stellflächen.
Hinten auf dem Grundstück auf der straßenabgewandten Seite würde ich eine Tiny House Siedlung (Kleinsthaus-Siedlung) planen. Diese erlauben es, auch auf verhältnismäßig kleiner Fläche zahlreiche bezahlbare Wohneinheiten zu schaffen. Ein Dorf in Dorf Konzept sozusagen. Auch der Investor könnte – wenn er auch die Projektierung der Häuser übernehmen würde – über den Quadratmeterpreis der Häuser selbst noch wirtschaftlich planen, da der Quadratmeterpreis bei den Kleinsthäusern per se 500 bis 1.000 Euro höher liegt, sie jedoch dennoch, weil sie so klein sind, sogar erschwinglich sind für Berufsstarter*innen (Stichwort Fachkräftemangel).
Ein weiterer Vorteil besteht in der Möglichkeit, diese Kleinsthäuser rückstandslos zurückbauen zu können und mit Platte bzw. Pfählen zu gründen, so daß das Wasser im Boden kein Problem darstellen dürfte.
Auch optisch würde es sich integrieren. Man würde zum Ortsrand hin einfach kleiner in der Bauweise werden. Und wenn man den hohen Bedarf an Single- und 2-Personen-Wohnungen sieht, wären Kleinsthäuser ideal. Nur für Familien wäre dieses Bauland nicht geeignet, wobei reguläre Häuser in Massivbauweise für die meisten Familie derzeit ohnehin unerschwinglich wären.