DIE LINKE in Hude stellt sich gegen eine Außenbereichsbebauung wie hier in Vielstedt und wird Boden- und Immobilienspekulation zu Lasten von Mensch und Natur bekämpfen.
Eine private Investorengruppe aus Vielstedt – die Mitglieder sind mir namentlich bekannt – hat den Stein ins Rollen gebracht, daß in Vielstedt, im Außenbereich von Hude, wieder auf mehr Boden für Immobilien spekuliert wird. Vor allem geht es aktuell um das Gebiet südlich der Ahornstraße, einer direkt am Hasbruch gelegenen alten landwirtschaftlich genutzten Fläche.
Die CDU möchte gern dieser GbR den Zuschlag geben. Mehrheitlich in den Ausschüssen würde die SPD es auch gern bebauen lassen, zum Beispiel mit einem Punktesystem … welches faktisch jedoch großteils dazu führen dürfte, daß dieselben davon profitieren, die schon in der GbR drinstecken.
Etwaige nachstehenden Argumente meinerseits, die auch formal-juristisch bedenklich wären, wurden im Gemeindeentwicklungs- und Umweltausschuß sowie im Verwaltungsausschuß ignoriert bzw. nicht weiter erörtert.
Erster Redebeitrag
Bei Bauvorhaben wird schnell persönlich unterstellt, Anwohnerinnen und Anwohnern wären kategorisch dagegen, ob Windkraftanlagen oder Wohnungsbau. Doch auf dieser Ebene könnte man jede Kritik im Keim ersticken. Es gibt auch keinen Kompromiß zwischen Bauen und nicht Bebauen, wie sollte dieser aussehen?
Wie schnell man sich irren kann und sich total verfranst, wenn man die sachliche Ebene verläßt, habe ich im Zuge der Recherche für heute selbst erfahren und danke auch hier Anwesenden für die klärenden Worte.
Umso mehr möchte ich dazu beitragen, hier ausschließlich die Sachfragen zu betrachten: Denn selbst, wenn alle Betroffenen für eine Bebauung wären, obliegt es heute uns zu entscheiden, ob eine Bebauung im Außenbereich überhaupt möglich und im öffentlichen Interesse wäre.
Das private Interesse der GbR bietet uns keine Garantie und rechtliche Handhabe, dass hier Wohnraum ausschließlich für Menschen mit engem Bezug zu Vielstedt geschaffen würde. Eine Aussage, die der Vielstedter CDU-Ratsherr Linnemann bereits 2006 äußerte in ähnlichem Fall.
Aussagen aus der ähnlich gelagerten Diskussion von 2006/2007 von Herrn Nieslony vom Landkreis mit Blick auf Vielstedt heute:
Große Bedeutung kommt der erforderlichen Ortsteilqualität zu; es müssen gewisse gewachsene Strukturen vorhanden sein, wie z.B. eine Dorfschule oder ein Dorfbäcker. Doch diese sind dort Geschichte. Mit Blick auf die fehlende Ortsteilqualität kann auch die Streusiedlung „Brahmkamp/Nordenholzer Straße“ nicht überplant werden.
Eine „historische“ Bausubstanz, die Dorfleben bedeutet hat, muss gegeben sein. Schaut man sich die Chronik von Vielstedt an, kann von einer geschlossenen Ortschaft nicht gesprochen werden. Die historische Entwicklung dieser Siedlungsstruktur hat aufgrund des Wandels in der Landwirtschaft ihre ursprüngliche Bedeutung und damit die Fähigkeit zur Fortentwicklung verloren.
Bei einer Bauleitplanung ist i. d. R. ein Kanalanschluss erforderlich, die Entsorgung einzelner Grundstücke mittels Kleinkläranlagen zählt dabei zur Ausnahme im Einzelfall. Die GbR könnte zwar die Kanalrohre mitverlegen wollen, handelt jedoch nicht in öffentlichem Interesse. Würden wir es jetzt selbst entwickeln wollen, fehlt uns die Kanalisation als infrastrukturelle Grundlage zur Bebauung im Außenbereich.
Allgemein gilt, daß wir von unseren selbstgegebenen Planungsleitlinien nur bei guten Gründen abweichen können. Wir haben uns bewußt für Nachverdichtung innerorts entschieden. Privates Interesse ist kein hinlänglicher Grund. Durch eine eindeutige Übersicht von Baupotentialen im Flächennutzungsplan kann „ausufender Wildwuchs“ im Außenbereich vermieden werden, folgt man dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2005.
Voraussetzungen für Siedlungsgebiete, die nicht zu den Schwerpunkten Hude und Wüsting gehören, sind eine relative Größe, ein eigenständiger Charakter, eine Bedeutung im Siedlungsmuster der Gemeinde und die Erfüllung von Aufgaben der dörflichen Eigenentwicklung.
(Flächennutzungsplan S. 71)
Das sehe ich weder bei der „Ahornstraße“ noch im Gebiet „Brahmkamp/Nordenholzer Straße“.
Etwaiges Bauvorhaben dort läßt eine „Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung“ gemäß § 35 (Abs. 3 Satz 1 Nr. 7) BauGB befürchten und es kann aufgrund der Vorbildwirkung nicht ausgeschlossen werden, daß weitere Bauten hinzutreten. Ich zitiere den CDU-Ratsherren Siems aus einem Artikel von 2007, er warnte damals mit Blick auf Lintel schon zum Thema Bebauung im Außenbereich davor, „in jedem Dorf Begehrlichkeiten zu wecken“. Und heute diskutieren wir über Vielstedt …
Bebauung im Außenbereich vermag ich in den Gebieten wie Vielstedt oder beispielsweise auch Kirchkimmen und anderen nicht zu sehen.
In meinem zweiten Redebeitrag zur Sache möchte ich noch auf ökologische Rahmenbedingungen eingehen, die hier nicht minder wichtig sind. Danke!
Zweiter Redebeitrag
Ich möchte auch auf Fragen von Naturschutz und Klimawandel eingehen:
Wir liegen hier topographisch im Planungsbereich des Biotopenverbundes Hasbruch. Der Bereich nördlich des Hasbruchs ist als Vorranggebiet für Natur und Landschaft klassifiziert und somit nicht zur Entwicklung von Bebauungsplanung zu sehen.
(Flächennutzungsplan S. 11)
Im Landes-Raumordnungsprogramm wird der Bereich nördlich Hasbruch/Brookbäke als Schwerpunktsuchraum für Naturräume sowie als Puffer für das Naturschutzgebiet Hasbruch ausgezeichnet. Als äußere Abgrenzung wird auf die bestehende Besiedlung in Vielstedt und Hude hingewiesen.
Diese Planungsflächen werden vom Landkreis eingeordnet in „Sicherung und Verbesserung von Gebieten mit überwiegend hoher Bedeutung für Arten und Biotope oder hoher bis sehr hoher Bedeutung für Landschaftsbild, Boden, Wasser oder Klima/Luft“.
Insbesondere mit Blick auf den Klimawandel kommen diesem Planungsgebiet in Nähe zum Hasbruch eine weitreichende Bedeutung und ein übergeordnetes öffentliches Interesse zu, was den angedachten Wohnstätten an „Ahornstraße“ und „Brahmkamp/Nordenholzer Straße“ entgegensteht.
Denn bei der Siedlungsentwicklung sollen empfindliche Bereiche ausgespart werden.
Das im Niedersächsischen Gesetzes- und Verordnungsblatt veröffentlichte „Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen“ als Grundlage für den Huder Flächennutzungsplan regelt auch die Frage, wo Wohnungsbau stattfinden darf:
Folgt man diesen übergeordneten Vorgaben, dann ist für mich die Planung neuer Wohnstätten an „Ahornstraße“ und „Brahmkamp/Nordenholzer Straße“ nicht genehmigungsfähig und somit abzulehnen. Zumal wir zahlreiche Flächen aktuell in der Innenentwicklung haben.
In der Gemeinde Wardenburg (Littel) führte jüngst im November (2021) ein Bauvorhabenvorhaben im Außenbereich aufgrund der genannten Passagen der Landesverordnung zur Ablehnung seitens der CDU.
Hält man sich an die genannten Ausführungen, dann sind beide Planungsgebiete nicht realisierbar.
Ich verweise darauf, daß die Orte Hude und Wüsting als Grundzentren und als Standorte mit der Schwerpunktaufgabe Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten eingeordnet wurden.
(Flächennutzungsplan S. 11)
Strukturwandel in der Landwirtschaft
Höfe sterben. Das wird befeuert durch die Spekulation mit Boden, wenn aus günstigem Weide- und Ackerland hochpreisiges Bauland wird. Unsere Landwirtschaft braucht Verläßlichkeit, der Flächenfraß durch Bauland weckt Begehrlichkeiten, die den Strukturwandel noch beschleunigen. Und Hude ist im Landkreis bisher noch der herausragendste Standort für Landwirtschaft.
Zu den vorrangigen Zielen der Gemeinde Hude gehört die Zukunftssicherung der Landwirtschaft. In Verbindung mit der Neuschaffung von Wohnbauflächen sind die Imissionsradien der nahen landwirtschaftlichen Betriebe von der Landwirtschaftskammer zu ermitteln. Dabei sind künftig denkbare Hoferweiterungen bereits einzubeziehen.
(Flächennutzungsplan S. 80, 81)
Alternativen, die keine sind
In meiner Wahrnehmung wird nur von entweder Ahornstraße oder Brahmkamp gesprochen. Doch auch eine Nichtbebauung kann das Ergebnis unserer Diskussion sein. Zumal mittlerweile das Baulandmobilisierungsgesetz einen guten Hebel bietet, um durch Umwidmung ehemaliger landwirtschaftlicher Gebäude bis zu fünf Wohneinheiten zu schaffen im Rahmen der Eigenentwicklung und Sicherung der Bevölkerung vor Ort, wobei wir unsere Landwirtschaft unterstützen sollten!
So kann auch gewährleistet werden, daß diejenigen dort bauen, die es am Ende auch selbst nutzen werden! Danke für Ihre Aufmerksamkeit!