Mit dem Wind-an-Land-Gesetz im Juli 2022 wurde auf Bundesebene der Startschuß gegeben für Spekulation von Windpark-Investoren auf Flächen im Landschaftsschutz. Viele sprechen von „Goldgräberstimmung“. Die Bundesländer und damit ihre Landkreise haben Flächenziele vorgegeben bekommen, wie viel der eigenen Fläche mit Windkraftanlagen zuzubauen ist.
Eigentlich sind jetzt die Landkreise aufgefordert, eine Prioritätenliste und Potentialanalyse für alle Kommunen im Kreis aufzustellen, wo am ehesten ein Windpark Sinn macht; Teilziele, die bei einigen Kommunen mehr Windenergieanlagen, bei anderen weniger vorsehen. Doch in dem Wissen, daß manche der attraktiven großen Landschaftsschutzgebietsflächen dann womöglich abgelehnt werden durch den Landkreis, versuchen Investoren jetzt, mit Druck auf die Kommunen dort vollendete Tatsachen zu schaffen und es im Flächennutzungsplan zu verankern … selbst wenn sie deswegen den Windpark nicht schneller bauen können, weil auf den betroffenen Flächen u.a. noch Pachtverträge bestehen und die Bauteile teilweise schwer kalkulierbare Lieferengpässe haben.
Warum im Hohenbökener Moor in Hude und Ganderkesee kein Windpark entstehen darf, habe ich nachstehend zusammengefaßt.
Die Befürworterseite möchte das Verfahren zur Aufnahme in den Flächennutzungsplan anschieben, wohlwissend, daß man dadurch nicht schneller einen Park hat, sondern letztlich nur dem Landkreis vorgreifen würde und vollendete Tatsachen schafft, bevor die Raumordnungsplanung die Fläche aussparen würde. Denn das Land Niedersachsen hat für den Landkreis Oldenburg 5,74% als Potentialfläche ausgewiesen, wovon wir nur gut 2,7% bebauen müssen, also nicht mal die Hälfte der Potentialflächen. Das Hohenbökener Moor wird vom Kreistag wahrscheinlich nie in die engere Auswahl genommen aufgrund der hohen ökologischen Bedeutung!
(Ursprünglich waren 2,2% der Fläche für Windkraft zu bebauen, da besonders stark betroffene Landkreise eine Kappungsgrenze bei 4% durchgesetzt haben, müssen andere jetzt mehr bebauen, daher aktuell 2,7% als Flächenziel des Landkreises.)
Da der Investor auch Geld für die Gemeinde in Aussicht stellt, 0,2 ct/kWh über die EEG-Abgabe, die sich der Windparkbetreiber meines Wissens vom Netzbetreiber eh erstatten lassen kann. Und Spekulation auf Gewerbesteuer … die ich für fragwürdige halte, da solche Großánlagen bei ca. 7 Milliionen Euro Investitionskosten erst mal lange abgeschrieben werden und es fragwürdig ist, ob in zehn Jahren noch solche Strompreise gezahlt werden.
Moralisch als LINKER sehe ich es fragwürdig:
Kommunen bzw. Kommunalpolitiker*innen spekulieren auf einen Obolus aus der Windenergie, Geld, das wir alle am Ende des Monats mit unserer Stromrechnung teuer bezahlen müssen, und opfern dafür unsere Lebensgrundlagen.
1984 – 2004, Erfassung der nördlichen Flächen des Hohenbökener Moores in der landesweiten Biotopkartierung als für den Naturschutz wertvolle Bereiche.
15.02.1986, Festsetzung Naturdenkmal Birkenbruch im Hohenbökener Moor (ND OL 00155), ca. 3 Hektar Fläche.
1995 alter Landschaftsrahmenplan mit Empfehlung zur Ausweisung zum Landschafts- bzw. Naturschutgebiet im Hohenbökener Moor.
2006, Festsetzung Brutvogelregion, nach Rote Liste Risikofaktoren W (Wiederbesiedlung aufgrund der Ausbreitungsökologie der Art und der großen Verluste des natürlichen Areals sehr erschwert) und M (Unterschreitung der kleinsten Größe einer überlebensfähigen Population).
2011 ein Investor möchte einen Windpark im Hohenbökener Moor mit sieben Windkraftanlagen errichten auf dem Gebiet von Ganderkesee.
09.12.2011 aus einer Stellungnahme vom Landkreis auf Hinweis der Gemeinde Ganderkesee zu einem geplanten Windpark im Hohenbökener Moor:
„Für diesen Raum sind daher weitere WEA-Standorte aus hiesiger Sicht nicht verträglich.ׅ“
„Auch … halten wir den Bereich sowie die dortige weitere Umgebung grundsätzlich für geeignet als entsprechenden Lebensraum.“
„Hinsichtlich der vorgelegten Unterlagen ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, dass hier Daten über einen längeren Zeitraum zur Verfügung standen und herangezogen werden konnten, um einen Abgleich mit der heute zu erwartenden Situation zu erlangen. Diese Avifauna-Einschätzung beruht jedoch nicht auf derartigen Erfassungen, wie sie gemäß aktuellem NLT-Papier Naturschutz und Windenergie (dem die UNB LK OL grundsätzlich folgt) erforderlich sind.“
„Eben dieses Potenzial kann die dortigen Bereiche interessant für Kompensationsplanungen machen, denen eine Inanspruchnahme durch Windenergieanlagen entgegenstehen würde. Nach unserer Kenntnis gibt es im Bereich Hohenbökener Moor auch bereits Kompensationsflächen bzw. Flächen für Naturschutzmaßnahmen.“
Dezember 2011, Gutachter Henning Meinecke zum Standort, Auszüge:
„Selbst wenn der Status von regionaler Bedeutung derzeit nicht erfüllt sein sollte, was durch eine umfassende mindestens! Ganzjährige Kartierung zu klären wäre, handelt es sich beim Hohenbökener Moor um einen Lebensraum, der für die gefährdeten Wiesenvogelarten keine Alternativen bietet. Jegliche Beeinträchtigung würde, wie auch anderswo überall zu registrieren ist, den sukzessiven Bestandsrückgang beschleunigen, bis es zum Erlöschen der Brut- und auch der Rastpopulationen käme. Deshalb ist es aus Sicht der Natur- und Artenschutzes unerlässlich, den verbleibenden Restbeständen potentielle Lebensräume wie das Hohenbökener Moor zu sichern mit der Zielsetzung, sie durch verbessernde Maßnahmen aufzuwerten.“
„Brachvögel, Uferschnepfen, Bekassinen (im Gebiet vorkommende Arten) benötigen für ihre weiträumigen Balzflüge, die um den potentiellen Brutplatz herum ausgeführt werden, große, unverbaute Grünlandflächen. Dabei meiden sie die Nähe von WEA. Meideverhalten wurde auch insbesondere bei Rastvögeln nachgewiesen.“
„Artenspektrum sowie Anzahl der Individuen variieren im HM von Jahr zu Jahr deutlich. Dies ist zum einen abhängig vom Grad der Feuchtigkeit der Wiesen in Frühjahr und Herbst, zum anderen vom Vorkommen der Feldmaus als Nahrungsquelle für einige größere Vogelarten. In drei- bis fünfjährigen Intervallen kommt es zu Massenvermehrungen (Feldmausgradationen). Damit steigt auch die Zahl der auf Mäuse spezialisierten Nahrungsgäste stetig an. Greifvögel nutzen das größere Nahrungsangebot … Sie alle sind in der Nähe von WEA kollisionsgefährdet.“
„Die dargestellten alljährlich wechselnden Verhältnisse der Avifauna des HM erfordern deshalb eine mehrjährige Bestandsaufnahme, damit eine repräsentative Einschätzung der Vorkommen über Jahre gewährleistet ist.“
„Die Einschätzung, dass durch Ausgleichsmaßnahmen bessere Lebensbedingungen für die Vogelwelt geschaffen werden könnten, ist kritisch zu bewerten. Insbesondere Brachvogel, Uferschnepfe, bekassine und Austernfischer sind sehr standorttreu und suchen über viele Jahre traditionell immer dieselben Brutpätze auf. Sind diese erst einmal verloren, so ist eine Neuansiedlung nahezu auszuschließen. Und in vielen Fällen hat sich auch gezeigt, dass der Erhalt der Lebensräuemm allen Ausgleichsmaßnahmen vorzuziehen ist.“
2012, Verbunddorferneuerung Hasbruch in den Bauernschaften:
Grüppenbühren, Nordenholzermoor, Nordenholz, Hohenböken und Vielstedt:
„Das Naturdenkmal umfasst einen natürlich aufgewachsenen Birkenbruchwald als Rest des Geestrandmoores. Der Birkenbruch ist eine natürliche Waldgesellschaft in Moorrandlangen des atlantisch geprägten Tieflandes. Der Birkenbruchwald (Bruch für sumpfiges Gebiet) ist typisch auf nassen, zeitweilig überstauten, sumpfigen und nährstoffarmen Standorten.
Innerhalb des Gebietes bestehen mehrere Waldameisenhügel der Roten
Waldameise, die zu den geschützten Arten zählt … Als Naturdenkmal werden
Landschaftselemente aufgrund ihrer Seltenheit, Eigenart und Schöheit
sowie Wert für Wissenschaft, Heimatkunde und Naturverständnis geschützt
…“
12. Januar 2012, aus einem Antrag der Freien Wähler in Ganderkesee:
„Vor einigen Wochen wurde in der Presse berichtet, dass ein Ganderkeseer Unternehmen einen Windpark im Hohenbökener Moor in Erwägung zieht … Die Freien Wähler möchten, dass die Diskussion in einer Art und Weise geführt wird, die dem Anspruch an einen Gemeinderat genügt. Das heißt für uns: fachlich fundiert, sachlich und öffentlich!“
17. Januar 2012, Antrag der Grünen Ganderkesee zur Klärung der Planungsabsichten und Einbeziehung eines Ornithologen.
19. März 2012, Antrag der SPD Ganderkesee:
„Die SPD-Fraktion der Gemeinde Ganderkesee beantragt hiermit: Die Umsetzung des Landschaftsrahmenplanes von 1995 im Bereich des Hohenbökener Moores, Bereich NBB4 in ein Naturschutzgebiet, Bereich LBB4 in ein Landschaftsschutzgebiet, Bereich LWB4 in ein Landschaftsschutzgebiet.“
„Im Zuge des Flächendrucks durch die Energieerzeugung und der Massentierhaltung sehen wir die Gefahr einer geänderten Bewirtschaftung der Flächen mit der Folge, daß die Wertigkeit zerstört wird.“
5. April 2012, aus der Mitteilungsvorlage der Gemeinde Ganderkesee:
„Der Antrag der SPD-Fraktion auf Ausweisung von Landschafts- und Naturschutzgebieten wird zuständigkeitshalber an den Landkreis Oldenburg weitergeleitet.“
„Der Kernbereich des Hohenbökener Moores wird gemeindeübergreifend auf dem Gebiet der Ge-meinden Hude und Ganderkesee als naturschutzbedürftiger Bereich (NBB 4) eingestuft. Dabei ist das Ganderkeseer Gemeindegebiet mit ca. 80 % der Fläche betroffen.“
12. April 2012, aus der Mitteilungsvorlage der Gemeinde Ganderkesee:
„Der bedeutendste Wiesenvogellebensraum im Gemeindegebiet befindet sich im Hohenbökener Moor nordwestlich des Sielingsees. Hier wurde bereits durch Flächenankäufe ein Baustein zum Erhalt dieser stark bedrohten Gruppe von Vögeln verankert. In diesem Raum besteht für die dort befindlichen Grenzertragsböden keine akute Konkurrenz bezüglich des Flächenbedarfes. Es ist daher geboten weitere Flächenankäufe zu realisieren. Hier befinden sich aber auch vereinzelt ökologisch bereits so hochwertige Flächen, dass eine weitere Kompensation von Naturschutzmaßnahmen nicht mehr möglich ist.“
17. April 2012, aus einem Anschreiben an die Bürgermeisterin von Ganderkesee vom NABU:
„Es handelt sich um eines der letzten zusammenhängenden Feuchtwiesen-Gebiete in der Gemeinde Ganderkesee.“
„Der Wert des Hohenbökener Moores für den Naturschutz muss unbedingt erhalten bleiben. Um dieses zu erreichen und die Fläche langfristig für den Naturschutz zu sichern, bietet es sich an, das Gebiet für Ausgleichsmaßnehmen innerhalb des Gemeidnegebietes zu nutzen.“
24. April 2012, aus einem Antrag der FDP Ganderkesee:
„Wir, die FDP-Fraktion, sind nach einem Abwägungsprozess zu der Auffassung gelangt, dass das Hohenbökener Moor langfristig für den Natur- und Vogelschutz erhalten werden muss und dort kein Windpark entstehen darf. Für das noch zu erarbeitende Tourismuskonzept sowie für den Natur- und Vogelschutz ist dieser Bereich unverzichtbar.“
21. Juni 2012, aus dem Protokoll des Ausschusses für Gemeindeentwicklung in Ganderkesee:
„Von einer Bauleitplanung zum Zweck der Errichtung eines Windparks wird abgesehen.“
einstimmig, 0 Enthaltungen
„Aus allen Fraktionen wird übereinstimmend die Auffassung zum Ausdruck gebracht, dass im Hohenbökener Moor kein Windpark entstehen soll.“
26. Juni 2012, Beschluß aus dem Ausschuß für Landwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz in Ganderkesee:
„Von einer Bauleitplanung zum Zweck der Errichtung eines Windparks wird abgesehen.“
11 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen
6. Februar 2014, Niedersächsischer Landkreistag zur Regionalplanung und Windenergie, Empfehlungen zu den weichen Tabuzonen:
„Pot. Naturschutzgebiet/Landschaftsschutzgebiet nach Landschaftsrahmenplan, Abstandsfestlegung entsprechend der gebietsspezifischen Empfindlichkeit und des Schutzzwecks erforderlich.“
„Brutvögellebensräume …, fachlicher Vorsorgeabstand, ggf. veränderte Abstandsfestlegung entsprechend der gebietsspezifischen Empfindlichkeit.“
„Darüber hinaus haben die Träger der Regionalplanung Naturdenkmale … aufgrund der gesetzlichen Veränderungsverbote sachgerecht aufzugreifen.“
11. Juni 2016, Festsetzung der Sumpfdotterblumenwiese im Norden des Bereiches als Geschützter Landschaftsbestandteil.
20. September 2016, aus dem Protokoll des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuß des Landkreises Oldenburg:
„Der Kreisausschuss hatte sich mit Beschluss vom 17.06.2013 (Top 14) für die Durchführung eines Verfahrens zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes LSG OL 66 Hohenbökener Moor ausgesprochen. Die parallel von der Kreisverwaltung zu prüfende Alternative, ob zur Verwirklichung der Schutzziele auch eine vertragliche Regelung mit den Grundstückseigentümern im Gebiet in Betracht kommt, war im Ergebnis als nicht realistisch bewertet worden (s.a. Mitteilung zu Top 9.7 im KA am 01.06.2015).“
„Aus der Mitte des Ausschusses wurde die geplante Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes begrüßt, auch wenn sie zu einem späten Zeitpunkt käme.“
25. Oktober 2016, aus dem Protokoll des Kreistages:
„Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Hohenbökener Moor (LSG OL 66) wird … beschlossen.“
Aus der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Hohenbökener Moor (LSG OL 66):
„… Das Landschaftsschutzgebiet ist rund 309 ha groß … Schutzzweck der Verordnung ist die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung 1. der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, dazu zählen insbesondere die Lebensstätten der heimischen Tier- und Pflanzenwelt, 2. Der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, dazu zählt insbesondere die großflächige unverbaute und unzerschnittene Landschaft mit dominanter Grünlandnutzung.“
„Im Landschaftsschutzgebiet gelten folgende Verbote:
3. Die Errichtung oder wesentliche äußere Veränderung von baulichen Anlagen aller Art … dazu zählen insbesondere
a) Gebäude, Windenergie- und Biogasanlagen, Verkaufsstände, Tafeln und Werbeeinrichtungen,
b) Straßen, Wege, Plätze, Park-, Camping-, Reit-, Lagerplätze o.ä. Einrichtungen,
c) Einfriedungen aller Art, es sei denn, sie dienen der ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft.“
24. Dezember 2016, Rechtsstatus als Landschaftsschutzgebiet Hohenbökener Moor.
1. Juli 2021, Windenergieerlaß von Niedersachsen, Windenergieanlagen an Land:
„Landschaftsschutzgebiet, §26 BnatSchG i.V. m einzelgebietlicher Verordnung. Harte Tabuzone, sofern Bauverbot und/oder nicht zu vereinbarender Schutzzweck.“
19. Oktober 2022, aus der Nationalen Moorschutzstrategie der Bundesrepublik:
„Hindernisse für Wiedervernässungen können neben land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen auch Siedlungs- und Verkehrs- und Industrieinfrastrukturen, wie z.B. Windkraft- und Photovoltaikanlagen sein, die auf entwässerten Moorböden installiert werden. Dies betrifft neben den unmittelbar betroffenen auch angrenzende bzw. benachbarte Flächen. Es ist daher davon auszugehen, dass nur ein Teil der Flächen wiedervernässt werden kann und erhebliche Treibhausgas-Emissionen aus Moorböden auch in Zukunft noch erfolgen werden. Die Errichtung weiterer Bauten und Infrastrukturen auf entwässerten Moorböden soll jedoch vermieden oder moorschutzorientiert ausgeführt werden, um den Weg für einen ambitionierten Klimaschutz nicht noch weiter zu erschweren. Dabei ist es wichtig, Fehlinvestitionen z.B. durch Ausweisung von Bauland auf entwässerten Böden zukünftig zu vermeiden.“
4. Quartal 2027, frühester Termin für den derzeit geplanten Windpark im Hohenbökener Moor laut eigener Aussage des Investors in der Tagespresse.
Es gibt weitere Aspekte, zum Beispiel das Thema Wassermengenmanagement. Die Fläche dort hat nachweislich eine negative Grundwasserbilanz. Alles, was es ökologisch beeinträchtigt, verschärft die Situation, insbesondere ein Windpark, dessen Nachlaufströmung nachweislich zu einer höheren Bodentemperatur (Mikroklima) führt. In der Konsequenz bedeutet ein fallender hydrostatischer Druck dort vor Ort auch eine Begünstigung der Salzwasserintrusion durch Uferfiltration von der Weser aus, der untere Grundwasserkörper ist dort bereits versalzen nach meiner Kenntnis.
Auch steht der Flächenbedarf in keinem Verhältnis zu den erwarteten finanziellen Erträgen aus EEG-Abgabe oder Gewerbesteuer.
Die Gemeinde Hude produziert übrigens laut Antwort auf meine Anfrage fast doppelt so viel Strom wie sie bilanziell verbraucht!
„RM Suhr fragte ob die Gemeinde von der EWE Zahlen zu Stromverbrauch und -erzeugung vorlägen. Dazu bat er um Differenzierung zwischen Wohnen und Gewerbe/Industrie und der Energieart.
Die Verwaltung berichtete, dass nach den Zahlen der EWE für das Jahr 2021 eine Strommenge von rd. 56.219,2 MW verbraucht und von rd. 91.395,5 MW eingespeist worden sei.
(Protokollanmerkung: Die verbrauchte Strommenge teilt sich auf die Bereiche Dienstleistungen (6.092,2 MW), Haushalt (22.573,8 MW), Ladesäulen (11,7 MW), Land- und Forstwirtschaft (4.334,6 WM), produzierendes Gewerbe (22.052,8 MW), Speicherheizung (254,5 MW), Straßenbeleuchtung (292,7 MW) und Wärmepumpen (607,1 MW) – mit geringen Rundungsdifferenzen zur Gesamtmenge – auf. Die Erzeugung verteilt sich auf Biomasse (27.672,4 MW), Solar (6.459,2 MW) und Windenergie (57.263,9 MW).)“
Siehe hier online, sogar die Präsentation des Investors ist hinten im PDF zu finden:
Protokoll vom 08.03.2023
Mein Fazit:
Während die einen Kommunen vor allem mit Deichen und Küstenschutz zu tun haben, sind es bei anderen Bergwerke, bei wieder anderen Landwirtschaft oder Flächen für erneuerbare Energien. Wir brauchen nicht mehr Flächen für Spekulation. Sondern wir brauchen nachhaltige Konzepte. Was bringt es, wenn ein Investor überteuerten Strom einspeist, den wir alle bezahlen müssen, wäre da nicht Selbstnutzung oder ein Bürgerwindrad spannender, um unabhängiger vom Strompreis zu werden? Moore gibt es nur m Norden, diese zu erhalten sehe ich als eine unserer Aufgaben an, allein weil diese extreme Mengen Treibhausgase speichern, die mit Windkraft jahrzehntelang nicht kompensiert werden könnten, wenn überhaupt. Und wir haben allein durch Wohnungsbau viele Flächen bereits verloren, die einfach nicht ökologisch kompensiert werden können. Ein Ökopunktekonto oder das Anpflanzen eines kleinen Wäldchens mag bürokratisch reichen, ersetzt ökologisch jedoch keine Moorlandschaft.